Rechtsprechung
   BVerwG, 08.01.1982 - 6 CB 172.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6761
BVerwG, 08.01.1982 - 6 CB 172.81 (https://dejure.org/1982,6761)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.1982 - 6 CB 172.81 (https://dejure.org/1982,6761)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 1982 - 6 CB 172.81 (https://dejure.org/1982,6761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,6761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfahrensrevision wegen Fehlens der Angabe der verletzten Rechtsnorm in der Revisionsschrift - Bestehen einer die Revision eröffnende Divergenz von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1982 - 6 CB 172.81
    Eine die Revision eröffnende Divergenz bestellt nur, wenn das Instanzgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 -[Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130] m.w.N.) und wenn die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. wenn die angefochtene Entscheidung auf ihr beruht (Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33] m.w.N.).

    Im übrigen wird das Beschwerdevorbringen nicht dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gerecht (vgl. Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]).

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1982 - 6 CB 172.81
    Der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte Grundsatz, daß der Beweiswert der förmlichen Aussage des Wehrpflichtigen "im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen" ist (vgl. BVerwGE 41, 53 [57], Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG 6 CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPf lG Nr. 45]), ist dahin zu verstehen, daß den eigenen Erklärungen des Wehrpflichtigen je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Bedeutung beigemessen wird, als es meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist (vgl. BVerwGE 55, 217 und urteil vom 22. November 1974. _ BVerwG 6 C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1982 - 6 CB 172.81
    Der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte Grundsatz, daß der Beweiswert der förmlichen Aussage des Wehrpflichtigen "im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen" ist (vgl. BVerwGE 41, 53 [57], Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG 6 CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPf lG Nr. 45]), ist dahin zu verstehen, daß den eigenen Erklärungen des Wehrpflichtigen je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Bedeutung beigemessen wird, als es meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist (vgl. BVerwGE 55, 217 und urteil vom 22. November 1974. _ BVerwG 6 C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1982 - 6 CB 172.81
    Es reicht demnach aus, wenn aus den Entscheidungsgründen ersichtlich ist, welche Umstände für das Gericht maßgebend waren, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchbolz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88] und das zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 -).
  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1982 - 6 CB 172.81
    Eine die Revision eröffnende Divergenz bestellt nur, wenn das Instanzgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 -[Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130] m.w.N.) und wenn die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. wenn die angefochtene Entscheidung auf ihr beruht (Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33] m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1982 - 6 CB 172.81
    Der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte Grundsatz, daß der Beweiswert der förmlichen Aussage des Wehrpflichtigen "im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen" ist (vgl. BVerwGE 41, 53 [57], Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG 6 CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPf lG Nr. 45]), ist dahin zu verstehen, daß den eigenen Erklärungen des Wehrpflichtigen je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Bedeutung beigemessen wird, als es meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist (vgl. BVerwGE 55, 217 und urteil vom 22. November 1974. _ BVerwG 6 C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1982 - 6 CB 172.81
    Der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte Grundsatz, daß der Beweiswert der förmlichen Aussage des Wehrpflichtigen "im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen" ist (vgl. BVerwGE 41, 53 [57], Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG 6 CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPf lG Nr. 45]), ist dahin zu verstehen, daß den eigenen Erklärungen des Wehrpflichtigen je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Bedeutung beigemessen wird, als es meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist (vgl. BVerwGE 55, 217 und urteil vom 22. November 1974. _ BVerwG 6 C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1982 - 6 CB 172.81
    Hinsichtlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1965 - BVerwG 7 C 84.63 - (BVerwGE 23, 98) fehlt es bereits an der erforderlichen Darlegung, inwiefern das angefochtene Urteil in seinen tragenden rechtlichen Erwägungen von dieser Entscheidung abweicht.
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1982 - 6 CB 172.81
    Es reicht demnach aus, wenn aus den Entscheidungsgründen ersichtlich ist, welche Umstände für das Gericht maßgebend waren, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchbolz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88] und das zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 -).
  • BVerwG, 15.07.1980 - 6 C 35.80

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrevision

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1982 - 6 CB 172.81
    Die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm, auf die sich die Rüge eines Verfahrensmangels bezieht, ist aber nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Regelung des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO zwingende Voraussetzung der Zulässigkeit der Revision (vgl. Beschluß vom 15. Juli 1980 - BVerwG 6 C 35.80 - und den im Anschluß an jenes Verfahren gemäß § 93 a BVerfGG ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1980 - 2 BvR 999/80 -).
  • BVerwG, 21.09.1979 - 6 B 100.78

    Anforderungen an eine revisionsrechtliche Divergenzrüge - Bindungswirkung eines

  • BVerwG, 24.06.1980 - 6 B 45.80

    Darlegungserfordernisse bei einer Nichtzulassungsbeschwerde in

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht